Seit seiner Gründung 1983 ist das Hunger Projekt Schweiz aufgrund seines gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit. Freiwillige Geldleistungen zu Gunsten unseres Vereins sind in sämtlichen Kantonen und beim Bund aufgrund der jeweiligen steuerlichen Bestimmungen abziehbar.
Für eine gesamtschweizerische Übersicht bezüglich Abzugsfähigkeit von Spenden, klicken Sie auf folgendes Formular:
Abzugsfähigkeit von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen per 1.1.2011 (pdf)
Seit seiner Gründung 1983 ist das Hunger Projekt Schweiz aufgrund seines gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit. Freiwillige Geldleistungen zu Gunsten unseres Vereins sind in sämtlichen Kantonen und beim Bund aufgrund der jeweiligen steuerlichen Bestimmungen abziehbar.
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